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Verträge brauchen einen klaren Rahmen. Ein notariell beurkundeter Vertrag schafft rechtliche Sicherheit, die keine privaten Absprachen ersetzen können. Als Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Alexander Krüger betreuen wir Mandanten bei der Beurkundung von Immobilienkäufen, der Erstellung von Testamenten, der notariellen Gestaltung von Verträgen sowie bei familiären und erbrechtlichen Angelegenheiten. Die Doppelqualifikation als Notar und Rechtsanwalt ermöglicht uns eine umfassende Beratung, die rechtliche Fallstricke frühzeitig erkennt und beseitigt. Jede Urkunde entsteht dabei in enger Abstimmung mit Ihren konkreten Zielen, damit Ihre Entscheidungen rechtssicher dokumentiert sind und spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Welche rechtlichen Angelegenheiten erfordern eine notarielle Beurkundung?

Das Gesetz schreibt für zahlreiche Rechtsgeschäfte die notarielle Beurkundung zwingend vor, insbesondere beim Immobilienkauf, bei Schenkungen, bei der Gründung von Gesellschaften sowie für letztwillige Verfügungen wie ein Testament oder einen Erbvertrag. Bei der Beurkundung prüfen wir die Identität der Beteiligten, lesen den Vertrag gemeinsam vor und nehmen die Unterschrift jedes Beteiligten entgegen. Das amtliche Siegel des Notars bestätigt die Echtheit der Urkunde und die rechtliche Tragweite der Erklärungen. Diese Beglaubigung stellt sicher, dass die im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen vor Gericht Bestand haben und im Zweifel vollstreckt werden können. Wer etwa eine Immobilie ohne notarielle Beurkundung übereignet, handelt nach dem Gesetz rechtsunwirksam.

Notarielle Beurkundung von Immobilien- und Grundbuchangelegenheiten

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Wir beurkunden Kaufverträge für Wohnungen, Häuser und Grundstücke, bestellten Grundschulden oder Wohnrechte und sorgen für die ordnungsgemäße Umschreibung im Grundbuch. Vor jedem Termin prüfen wir die Unterlagen auf inhaltliche Lücken und rechtliche Risiken. So stellen wir sicher, dass die Unterschrift der Vertragsparteien rechtlich unangreifbar wird und die Eintragung ins Grundbuch ohne Verzögerung abläuft. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit dem Grundbuchamt und den beteiligten Banken, damit der Eigentumsübergang reibungslos vonstattengeht.


Notarielle Beurkundung von Immobilien- und Grundbuchangelegenheiten – Kanzlei Krueger

Vertragsgestaltung und Beurkundung im Erbrecht und Familienrecht

Verfügungen für den Todesfall oder familiäre Vereinbarungen erfordern besondere rechtliche Sorgfalt. Wir erstellen Ihr Testament, begleiten Sie beim Erbvertrag, beurkunden Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Pflichtteilsverzichte mit juristischer Präzision. Jede Urkunde wird so formuliert, dass Ihr Wille unmissverständlich dokumentiert ist und spätere Konflikte unter den Erben oder Ehepartnern vermieden werden. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir die steuerlichen und rechtlichen Folgen jeder Klausel, bevor Sie die Unterschrift leisten. So treffen Sie Vorsorgemaßnahmen, die Ihren exakten Vorstellungen entsprechen und den Bestimmungen des Gesetzes vollständig genügen.

Vertragsgestaltung und Beurkundung im Erbrecht und Familienrecht – Kanzlei Krueger

Wie läuft ein Termin für die Beurkundung in unserer Kanzlei ab?

Ein Beurkundungstermin folgt festen rechtlichen Regeln und gliedert sich in die Identitätsfeststellung, die Vorlesung des Vertrages, die Erläuterung der rechtlichen Folgen und die Abnahme der Unterschriften durch alle Beteiligten. Zunächst prüfen wir anhand von Ausweisdokumenten die Identität jeder Person, die den Vertrag unterzeichnen möchte. Falls jemand nicht selbst erscheinen kann, nehmen wir eine entsprechende Vollmacht entgegen, die wir zuvor auf ihre rechtliche Wirksamkeit kontrollieren. Anschließend verliest der Notar den gesamten Vertragstext Wort für Wort, um sicherzustellen, dass alle Parteien den exakten Inhalt verstehen. Erst nach dieser Vorlesung und der Beantwortung offener Fragen wird die Urkunde von jedem Beteiligten eigenhändig mit Unterschrift unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel versehen.

Welche Kosten und Gebühren entstehen für eine notarielle Urkunde?

Die Kosten für eine notarielle Beurkundung richten sich nach dem Wert des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts und werden durch das Gesetz exakt vorgegeben. Die Gebühren für den Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben, sodass jede Kanzlei denselben Betrag berechnet und es keine preislichen Spielräume gibt. Bei einem Immobilienkauf bildet der Kaufpreis die Berechnungsgrundlage für die Gebühr, bei einem Testament oft der rechnerische Nachlasswert. Sie erhalten vorab eine transparente Aufstellung der voraussichtlichen Kosten, damit Sie genau wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Diese Verbindlichkeit schafft finanzielle Planungssicherheit für Ihren Termin.

Warum die Doppelqualifikation als Notar und Rechtsanwalt Ihren Vertrag sicherer macht

Zwei rechtliche Blickwinkel auf einen Vertrag bieten mehr Sicherheit als einer. Als Kanzlei mit Notariat und anwaltlicher Vertretung prüfen wir jede Urkunde nicht nur auf ihre formale Richtigkeit, sondern auch auf ihre praktische Durchsetzbarkeit vor Gericht. Diese Doppelqualifikation ermöglicht es uns, bei komplexen Verträgen eine rechtliche Beratung zu leisten, die über die bloße Beurkundung hinausgeht. Wir erkennen Risiken in der Vertragsgestaltung, die ein rein notarieller Blickwinkel möglicherweise übersieht. Das amtliche Siegel bestätigt die formelle Beglaubigung der Unterschrift, unsere anwaltliche Erfahrung sichert den inhaltlichen Bestand des Vertrages im Streitfall. Unsere Kanzlei ist Mitglied in der zuständigen Kammer und unterliegt den strengen Vorgaben der Bundesnotarkammer.

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Warum die Doppelqualifikation als Notar und Rechtsanwalt Ihren Vertrag sicherer macht – Kanzlei Krueger

Wenn Sie einen Vertrag beurkunden lassen oder ein Testament errichten möchten, zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren. So bleibt ausreichend Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Terminplanung. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie verlässlich durch das gesamte Beurkundungsverfahren.

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