Arbeitsrechtliche Konflikte treffen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber oft unvorbereitet. Wir vertreten Sie gerichtlich wie außergerichtlich.
Vom Aufhebungsvertrag über Abmahnungen bis hin zur Kündigungsschutzklage begleiten wir Ihren Fall fachlich fundiert und strategisch durchdacht. Dabei klären wir vorab, welche Erfolgsaussichten bestehen.
Unser Ziel ist stets, Ihre Rechte durchzusetzen und wirtschaftlich vernünftige Ergebnisse zu erzielen, ohne unnötige Kosten zu verursachen. Als Kanzlei mit Doppelqualifikation als Anwalt und Notar wissen wir, wie sich arbeitsrechtliche Dokumente rechtssicher ausgestalten lassen.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für arbeitsrechtliche Fragen?
Ob Sie eine Abmahnung erhalten haben, eine Kündigung ausgesprochen wurde oder Streitigkeiten über Lohn, Urlaub oder ein Zeugnis bestehen – wir prüfen Ihre Sachlage, setzen Fristen und beraten Sie umfassend zu allen Schritten vom außergerichtlichen Schriftwechsel bis zur gerichtlichen Vertretung. Arbeitnehmer denken oft, eine Kündigung sei das Ende. Das muss sie nicht sein. Wenn die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist, haben Sie drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist strikt. Versäumen Sie sie, gilt die Kündigung als wirksam. Wir prüfen Ihr Kündigungsschreiben, bewerten die Erfolgsaussichten und reichen die Klage rechtssicher ein. Auch bei Verdachtskündigungen, Änderungskündigungen oder einer fristlosen Entlassung handeln wir schnell. Für Arbeitgeber übernehmen wir die Gestaltung von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und ordnungsgemäßen Kündigungen. Wir formulieren rightssichere Verträge, die spätere Auseinandersetzungen vermeiden.
Was leistet unsere außergerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht?
Unsere außergerichtliche Tätigkeit umfasst die Prüfung aller Ansprüche, die Korrespondenz mit der Gegenseite, die Führung von Verhandlungen, den Abschluss von Vergleichen und die Durchsetzung Ihrer Rechte ohne gerichtliches Verfahren. Oft lässt sich ein Vergleich erzielen, der für beide Seiten akzeptabel ist. An einem Montagmorgen landet eine Kündigung im Briefkasten. Die erste Reaktion ist oft Unsicherheit. Wir sortieren die Sachlage, prüfen formale Fehler und beraten Sie zu Ihrer Verhandlungsposition. Häufig genügt ein gut formuliertes Schriftstück, um eine Abfindung zu erreichen. Wir übernehmen den kompletten Schriftwechsel, berechnen offene Ansprüche und vertreten Sie in Verhandlungen. So sparen Sie Kosten und Nerven.
Wie läuft die gerichtliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren ab?
Führt die außergerichtliche Kommunikation zu keinem Ergebnis, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht, gestalten die Klageschrift, begleiten die Güteverhandlung, vertreten Sie im Kammertermin und führen gegebenenfalls das Berufungsverfahren durch. Das Verfahren beginnt mit der Klageeinreichung. Danach bestimmt das Gericht einen Termin zur Güteverhandlung. Dieser Termin dient der Einigung. Etwa 80 Prozent aller Verfahren enden hier mit einem Vergleich. Wir bereiten Sie auf den Termin vor und verhandeln die Konditionen. Geht es in die Berufung, begleiten wir Sie auch vor dem Landesarbeitsgericht. Wir prüfen jede Urkunde, bewerten Zeugenaussagen und setzen Ihre Interessen konsequent durch. Jeder Termin wird vorab mit Ihnen abgestimmt.
Welche typischen Fälle bearbeiten wir im Arbeitsrecht?
Zu den häufigen Fallgestaltungen gehören Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Abfindungen, Lohnforderungen, Urlaubsabgeltungen, Zeugnisberichtigungen, Abmahnungen sowie die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Arbeitsverträgen. Eine Abmahnung im Personalaktenordner kann später belastend sein. Wir prüfen, ob die Abmahnung formal und inhaltlich korrekt ist. Fehlt es an einer konkreten Verhaltensbeschreibung, kann sie erfolgreich angegriffen werden. Bei Zeugnisstreitigkeiten setzen wir durch, dass die Formulierung der beruflichen Leistung fair und korrekt ausfällt. Lohnforderungen klären wir anhand der Gehaltsabrechnungen. Wurden Überstunden nicht vergütet, fordern wir die Nachzahlung. Jeder Vertrag wird genau gelesen. Ein fehlerhafter Aufhebungsvertrag kann später zur Sperrzeit beim Arbeitsamt führen. Wir prüfen die Formulierungen und verhandeln nach besseren Konditionen.
Warum zählt die Doppelqualifikation als Anwalt und Notar im Arbeitsrecht?
Unsere Doppelqualifikation erlaubt es uns, arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit notarieller Beglaubigung, Beurkundung und Urkundenerrichtung abzusichern, was besonders bei Aufhebungsverträgen, Abfindungsvereinbarungen und komplexen Vertragsgestaltungen rechtliche Sicherheit schafft. Manche Aufhebungsverträge erfordern eine notarielle Beurkundung, etwa wenn eine Grundschuld oder eine Abtretung von Eigentum als Sicherheit dient. Die Urkunde erhält durch den Notar eine höhere Beweiskraft. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften kann sinnvoll sein, wenn die Gegenseite im Ausland lebt. Wir errichten die Urkunde, beraten über die rechtlichen Folgen und bewahren das Original sicher auf. So entsteht kein Zeitverlust zwischen anwaltlicher Beratung und notarieller Umsetzung. Sie haben einen Ansprechpartner für den gesamten Vorgang.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ein kurzes Telefonat genügt oft, um die nächsten Schritte zu klären. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und prüfen Ihre Unterlagen.

