Ein Testament regelt, was nach dem Ableben mit dem gesamten Vermögen geschieht. Viele Menschen scheuen den Gang zum Notar, weil sie den Aufwand fürchten. Dabei sichert ein rechtssicher beurkundeter Text die eigenen Wünsche zuverlässig ab. Wir beraten Sie umfassend zur gesetzlichen Erbfolge, prüfen bestehende Pflichtteilsansprüche und begleiten Sie bei der Erstellung eines Testamentes, das genau Ihren Vorstellungen entspricht. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft.
Warum ein professionell erstelltes Testament Ihren Nachlass vor Streit schützt
Ein Testament erstellen zu lassen bedeutet weit mehr, als lediglich Wünsche auf Papier zu bringen. Wir prüfen für Sie die gesetzliche Erbfolge, analysieren potenzielle Pflichtteilsansprüche, gestalten letztwillige Verfügungen rechtssicher und beraten zur steuerlichen Optimierung des Nachlasses. Ein selbst geschriebener Text führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen, die eine Erbengemeinschaft vor Gericht bringen. So kann etwa die Formulierung eines Berliner Testaments ungewollt die Enterbung von Enkeln nach sich ziehen. Wir verhindern solche Fehler. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung von Immobilien und Guthaben. Es geht darum, dass der Erblasser zu Lebzeiten selbst bestimmt, wer sein Vermögen erhält. Ein Erbvertrag bietet sich an, wenn bindende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten gewünscht sind. Wir erläutern Ihnen den Unterschied zwischen Testament und Vertrag. Gemeinsam finden wir die passsende Form für Ihre Vorsorge.
Wie läuft die Beurkundung beim Notar in der Praxis ab?
Die notarielle Beurkundung sichert Ihren letzten Willen rechtlich ab. Wir leiten das Gespräch, lesen den Text vor, klären offene Fragen und sorgen für die ordnungsgemäße Unterschrift. Zunächst besprechen wir Ihre familiäre Situation und Ihre Vermögenswerte. Danach entwerfen wir den Text, der Ihre Wünsche exakt widerspiegelt. An einem Folgetermin beurkunden wir das Dokument. Der Notar prüft die Identität und liest den kompletten Inhalt vor. Sie bestätigen die Richtigkeit mit Ihrer Unterschrift. Das Originaldokument verbleibt bei uns in Verwahrung. Zusätzlich können wir eine Eintragung im Zentralen Testamentsregister veranlassen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Dokument nach dem Ableben des Erblassers auch tatsächlich gefunden wird. Diese amtliche Verwahrung schützt vor Verlust oder absichtlicher Vernichtung durch Dritte.
Was geschieht, wenn es keinen Willen des Erblassers gibt?
Ohne Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Wir erklären die Erbfolge, klären Pflichtteilsrechte, informieren über die Erbschaftssteuer und beraten zur Rolle der Erbengemeinschaft. Verstirbt die Erblasserin ohne Testament, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Zunächst sind das der Ehepartner und die Kinder. Fehlen diese, rufen das Gesetz Eltern, Geschwister oder Cousins in die Erbfolge. Das führt oft zu Konstellationen, die dem Willen des Erblassers widersprechen. Ein entfernter Verwandter erbt plötzlich das Haus, während der enge Lebensgefährte leer ausgeht. Zudem entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, in der mehrere Personen über den Nachlass gemeinsam entscheiden müssen. Das blockiert Verkäufe und schafft Konflikte. Wir zeigen Ihnen auf, wie ein Testament oder Erbvertrag diese Situation verhindert. Schon mit wenigen Bestimmungen steuern Sie das Erbe gezielt in Ihre gewünschte Richtung.
Wie gehen wir mit Pflichtteil und Enterbung um?
Die Enterbung nahestender Angehöriger ist ein sensibles Thema. Wir bewerten Ihre Handlungsoptionen, berechnen mögliche Pflichtteilsansprüche, gestalten Entziehungsgründe rechtssicher und dokumentieren den Willen des Erblassers nachvollziehbar. Wer ein Kind oder den Ehepartner enterbt, löst damit nicht automatisch alle Verbindlichkeiten aus. Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Personen einen Pflichtteil. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn die Person im Testament nicht bedacht wurde. Wir berechnen für Sie, wie hoch dieser finanzielle Anspruch ausfällt. Etwaige Ansprüche belasten den Nachlass und schmälern das Erbe der eingesetzten Erben. Durch eine genaue Dokumentation der Enterbungsgründe im Testament schaffen Sie eine wichtige Beweisgrundlage. So lässt sich eine spätere Klage der übergangenen Person auf ihren Pflichtteil deutlich besser abwehren. Wir helfen Ihnen, den letzten Willen so zu formulieren, dass er rechtlich Bestand hat.
Welche Rolle spielt die Steuer bei der Vermögensnachfolge?
Die Erbschaftssteuer mindert den Wert des Nachlasses erheblich. Wir analysieren Ihre Vermögenswerte, prüfen Freibeträge, strukturieren Schenkungen zu Lebzeiten und optimieren die Erbfolge nach steuerlichen Gesichtspunkten. Jeder Erbe hat Anspruch auf einen steuerlichen Freibetrag. Liegt der Wert des geerbten Vermögens über diesem Betrag, fällt Steuer an. Durch kluge Gestaltung lassen sich erhebliche Beträge sparen. Das gilt besonders für größere Vermögenswerte oder Immobilienbesitz. Eine vorweggenommene Erbfolge, also eine Schenkung zu Lebzeiten, senkt oft die spätere Steuerlast. Wir beraten Sie, wann eine solche Maßnahme sinnvoll ist und wie die Zuwendungen rechtlich abgesichert werden. Ein Testament kann zudem Auflagen und Vorausvermächtnisse enthalten, die den Steuerbetrag reduzieren. Wir stimmen alle Regelungen exakt auf Ihre familiäre und finanzielle Situation ab.
Was tun, wenn ein Erbschein für die Erbengemeinschaft benötigt wird?
Nach dem Ableben des Erblassers müssen Erben handlungsfähig werden. Wir beantragen den Erbschein, klären die Vertretung der Erbengemeinschaft, begleiten die Nachlassverwaltung und setzen Verfügungen des Erblassers durch. Ohne Testament benötigt die Erbengemeinschaft einen Erbschein. Dieses Dokument dient als Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Banken, Ämtern und Grundbuchämtern. Wir unterstützen die Erben bei der Beschaffung der nötigen Urkunden und stellen den Antrag beim zuständigen Nachlassgericht. Ist ein Testament vorhanden, reicht oft ein Eröffnungsprotokoll des Notars aus. Wir prüfen die Gültigkeit der Verfügungen und helfen, wenn Auslegungsfragen entstehen. Geht es um die Verwaltung des Nachlasses, vertreten wir die Erbengemeinschaft nach außen. So können Immobilien verkauft oder Konten aufgelöst werden. Wir sorgen dafür, dass alle Beteiligten ihre Ansprüche ordnungsgemäß erhalten.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Die Vorsorge für den eigenen Nachlass verlangt nach klaren Entscheidungen. Wir nehmen Ihnen die rechtliche Unsicherheit und setzen Ihren Willen verbindlich um. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.

