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Ein wirksamer Vertrag braucht manchmal mehr als nur zwei Unterschriften. Als Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Alexander Krüger begleiten wir Sie bei Beurkundungen und notariellen Beglaubigungen aller Art – vom Immobilienkauf über Vollmachten bis hin zum Testament. Unser Standort nahe dem Flughafen Frankfurt/Main bietet dabei einen besonderen Vorteil: Auswärtige Mandanten erreichen uns schnell und ohne den Verkehrsdruck einer Frankfurter Innenstadtlage. So lässt sich ein Termin oft zeitnah und ohne lange Anreise wahrnehmen. Wir prüfen Ihre Dokumente im Vorfeld, klären offene Fragen und sorgen dafür, dass Ihre Urkunde rechtlich einwandfrei formuliert ist.

Was genau ist der Unterschied zwischen einer Beurkundung und einer Beglaubigung?

Beide Begriffe tauchen regelmäßig auf, wenn es um offizielle Dokumente geht, doch sie bezeichnen zwei unterschiedliche Verfahren mit eigener rechtlicher Tragweite – die Beurkundung umfasst die vollständige Erfassung einer Erklärung in einer notariellen Urkunde, während die Beglaubigung lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder die Richtigkeit einer Abschrift bestätigt. Bei der Beurkundung verfasst der Notar den Text der Erklärung selbst, liest ihn vor und stellt die Identität der Beteiligten fest. Anschließend leisten alle Beteiligten ihre Unterschrift, und das Amtssiegel wird gesetzt. Dieser Vorgang erzeugt eine besonders starke Beweiskraft für den Inhalt der Erklärung. Die Beglaubigung ist schlichter: Hier bringt der Notar sein Siegel auf einem bereits fertigen Dokument an und bestätigt damit lediglich, dass die vorliegende Unterschrift tatsächlich von der genannten Person stammt. Eine inhaltliche Prüfung des Textes findet dabei nicht statt. Welches Verfahren Sie benötigen, hängt von der jeweiligen Rechtsmaterie ab – ein Grundbuchamt verlangt bei Eigentumsübertragungen zwingend eine Beurkundung, für manche Vollmacht reicht eine Beglaubigung der Unterschrift aus.

Wann benötigen Sie eine notarielle Beurkundung?

Eine Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um Rechtsgeschäfte geht, die besonders schutzwürdig sind – dazu zählen Immobilienkaufverträge, Schenkungen, die Gründung einer Gesellschaft, Eheverträge und letztwillige Verfügungen wie ein Testament. Bei jedem dieser Geschäfte sichert die Urkunde, dass alle Beteiligten die Tragweite ihrer Erklärung verstehen und frei von Zwang handeln. Wir prüfen im Vorfeld jeden Vertrag auf rechtliche Risiken, erklären die Folgen verständlich und halten alles in einer formgültigen Urkunde fest. So schützen Sie sich vor späteren Streitigkeiten, und Ihre Erklärung entfaltet genau die Wirkung, die Sie beabsichtigen.


Wann benötigen Sie eine notarielle Beurkundung? – Kanzlei Krueger

Wann reicht eine notarielle Beglaubigung aus?

Die Beglaubigung kommt zum Einsatz, wenn ein Gesetz oder eine Behörde lediglich die Echtheit einer Unterschrift fordert – typische Fälle sind Handelsregisteranmeldungen, Vollmachten für Vertreter, Erklärungen gegenüber Ämtern oder die Bestätigung von Abschriften. Der Notar bestätigt durch sein Siegel, dass die Person, die unterschrieben hat, auch tatsächlich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Eine inhaltliche Beratung findet hierbei nicht statt, denn der Text stammt von Ihnen. Dennoch prüfen wir kurz, ob das Dokument formal geeignet ist, damit die Beglaubigung von der zuständigen Stelle anerkannt wird. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Wann reicht eine notarielle Beglaubigung aus? – Kanzlei Krueger

Wie laufen Termin, Ablauf und Kosten bei einer notariellen Urkunde ab?

Der Weg zur fertigen Urkunde folgt festen Regeln, die das Gesetz vorgibt – von der ersten Kontaktaufnahme über den eigentlichen Termin bis zur Berechnung der Gebühr, die sich nach festen Sätzen richtet. Zunächst schildern Sie uns Ihren Anliegen, wir prüfen die Unterlagen und stimmen den Termin ab. Am Tag selbst bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit, damit wir Ihre Identität zweifelsfrei feststellen können. Der Notar verliest die Urkunde, alle Beteiligten leisten ihre Unterschrift, und das Amtssiegel wird angebracht. Die Kosten für eine Beurkundung richten sich nach dem Geschäftswert des Vertrages, die Gebühr ist gesetzlich fixiert und für alle Notare einheitlich. Wir informieren Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten, damit Sie planen können.

Warum ist ein Standort nahe dem Flughafen Frankfurt für Ihre Beurkundung vorteilhaft?

Die Lage eines Notars ist ein praktischer Faktor, der über den Aufwand für Ihre Anreise entscheidet – wer aus dem weiteren Umland oder beruflich von fern anreist, profitiert von einer schnellen Erreichbarkeit ohne Innenstadtverkehr. Unser Büro liegt verkehrsgünstig nahe dem Flughafen Frankfurt/Main, was die Anfahrt mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich erleichtert. An einem Montagmorgen lässt sich so ein Beurkundungstermin einplanen, ohne den halben Vormittag im Stau zu verbringen. Wer aus weiter entfernten Regionen anreist, erreicht uns nach der Landung in kurzer Zeit. Das spart Nerven und Arbeitsstunden, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden.

Welche Dokumente und Ausweise müssen Sie zum Termin mitbringen?

Eine Urkunde kann nur errichtet werden, wenn alle Beteiligten zweifelsfrei identifiziert sind – dazu benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls weitere Nachweise. Handeln Sie für eine Firma, verlangen Gesetz und Handelsregister zusätzlich einen Handelsregisterauszug sowie, falls Sie nicht selbst vertretungsberechtigt sind, eine Originalvollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift. Bei Immobilienangelegenheiten brauchen wir die Grundbuchdaten, bei Testamenten ist keine bestimmte Vorlage erforderlich, wohl aber eine klare Vorstellung über die Verteilung des Nachlasses. Je besser Sie vorbereitet sind, desto zügiger verläuft der Termin.

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Welche Dokumente und Ausweise müssen Sie zum Termin mitbringen? – Kanzlei Krueger

Ein gut vorbereiteter Vertrag erspart Ihnen spätere Überraschungen. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, damit wir die passenden Unterlagen benennen und einen Termin vorschlagen, der sich in Ihren Tag einfügt. So wissen Sie vor der Unterschrift genau, welche Gebühr auf Sie zukommt und welche Wirkung die Urkunde entfaltet.

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