Notar
Als Notare unterstützen wir Privatleute und Unternehmen in sehr unterschiedlichen Bereichen: So sind wir Ansprechpartner für alle rechtlichen Themen rund um den Kauf und Verkauf von
Immobilien
, für die Gestaltung und Beurkundung von
letztwilligen Verfügungen
oder unterstützen in
familienrechtlichen Angelegenheiten
. Aber auch, wenn es um notarielle Vertragsgestaltung geht – z. B. für
Unternehmen
oder aber um einfache Beglaubigungen etc. – sind wir gerne für Sie da.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der
individuellen Gestaltung
und
Beurkundung
von Erklärungen, Vereinbarungen, Verfügungen oder Verträgen und der damit verbundenen rechtlichen Beratung. Haben Sie ein Anliegen, bei dem wir als Notar nicht „nur“ beurkunden, sehen wir es als eine unsere wichtigste Aufgabe, Sie zunächst
individuell rechtlich zu beraten
. Denn gerade wenn es um Angelegenheiten geht, bei denen ein Notar hinzuzuziehen ist, ist es wichtig, dass Sie gut informiert sind, um hinsichtlich Ihrer Entscheidungen persönlich und rechtlich sicher zu sein. Nicht umsonst sieht das deutsche Recht die Notwendigkeit der notariellen Form vor, um Menschen in wichtigen Rechtsangelegenheiten vor übereilten Entscheidungen zu bewahren.
Kurzfristige
und im Ablauf
effiziente Termine
sehen wir dabei als Service, vor allem im Zusammenhang mit einfachen Beurkundungen. Und dennoch werden Sie bei uns nicht lediglich „durchgeschleust“: Schnelligkeit, Flexibilität und Service bedeuten bei uns in der Kanzlei keinen Verlust an Sorgfältigkeit, Zuverlässigkeit und vor allem Freundlichkeit. Das ist uns und dem gesamten Team tatsächlich wichtig.
Immobilien
Wegen ihrer regelmäßig großen wirtschaftlichen Bedeutung sind Verträge über Grundstücke und andere Immobilien (Haus, Eigentumswohnung etc.) immer beurkundungspflichtig, müssen also vor einem Notar abgeschlossen werden. Ohne die Einschaltung eines Notars ist die Übertragung von Immobilieneigentum in Deutschland schlichtweg nicht möglich.
Aus diesem Grund sind wir gerne Ihre Ansprechpartner, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb oder Immobilienverkauf benötigen. Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob es um eine individuelle Immobilie geht oder aber Bauträgerprojekte. In diesen und allen anderen denkbaren Konstellationen stellen wir gerne unser Wissen und unsere jahrelange Erfahrung mit Immobilienprojekten in Ihren Dienst.
Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Bereich Immobilien umfasst
Grundstückskaufverträge / bebaute & unbebaute Grundstücke
Wohnungskaufverträge
Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Immobilienübertragungen, z. B. Schenkungen unter Ehegatten etc.
Vereinbarung von Wohnrechten, Nießbrauch und anderen Dienstbarkeiten
Bauträgerverträge und Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte)
Teilungserklärungen, Bildung von Wohnungseigentum
Bestellung / Löschung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten)
Bestellung von Vorkaufsrechten
Begründung von Erbbaurechten / Erbbaurechtskaufverträge
Vererben & Schenken
Das Erbrecht legt exakt fest, was mit einem Nachlass geschieht, wenn eine Person verstirbt, ohne eine letztwillige Verfügung wie z. B. ein Testament zu hinterlassen: Es erben grundsätzlich Nachkommen und Ehepartner, ggfs. Geschwister oder Eltern.
Dieses gesetzliche Erbrecht wird jedoch oft nicht den Vorstellungen davon gerecht, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll. Das gilt für Personen jeder Altersgruppe, vor allem aber auch für Personengruppen, bei denen die familiäre Situation nicht dem traditionellen (Familien-) Bild des gesetzlichen Erbrechts entspricht: so sollten z. B. unverheiratete Paare oder Kinderlose, aber auch Unternehmer von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen, um den eigenen Nachlass in den richtigen Händen und ggfs. ihre Nachfolge gesichert zu wissen.
In allen Konstellationen, in denen man nicht auf das gesetzliche Erbrecht vertrauen will, ist es deshalb wichtig, dem eigenen Willen mit letztwilligen Verfügungen rechtsverbindlich Ausdruck zu verleihen.
Deswegen unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren
Nachlass exakt nach Ihren Vorstellungen und Ihrer familiären Situation zu gestalten
oder auch mit
Schenkungen zu Lebzeiten
im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits frühzeitig mit der Übertragung von Vermögen auf spätere Erben zu beginnen. Ich prüfe zudem gerne, ob Ihre
bisherigen letztwilligen Verfügungen
noch Ihrem aktuellen Willen und der aktuellen Familiensituation entsprechen, z. B. nach einer Scheidung, der Geburt von Kindern, Enkeln etc. Nicht zuletzt unterstütze ich
Erben
nach einem Erbfall, z. B. im Erbscheinverfahren oder mit der Beglaubigung von Erbausschlagungserklärungen.
In allen Konstellationen bringen wir in unsere notarielle Arbeit im Erbrecht jahrelange
Erfahrung aus der erbrechtlichen Arbeit als Rechtsanwalt
ein. Das ermöglicht uns, passende Lösungen für Sie zu entwickeln, die sich auch zu einem späteren Zeitpunkt als zuverlässig erweisen.
Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Erbrecht umfasst insbesondere
(gemeinschaftliche) Testamente oder Erbverträge von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern
Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente
Verwahrung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
Enterbung
Erbscheinsanträge
Erbschaftsausschlagungen
Erbauseinandersetzungen
Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge
Erbauseinandersetzungen und Erfüllung von Vermächtnissen betreffend Immobilien
Ehe, Familie etc.
Auch und gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten gibt es zahlreiche Situationen, in denen man mit rechtlicher Gestaltung positiv Einfluss auf die eigene und ggfs. die Situation der ganzen Familie nehmen kann.
Das gilt z. B. im Vorfeld einer Hochzeit mit einem Ehevertrag, der in der Regel u.a. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abändert und güterrechtlich für die sog. Gütertrennung zwischen Ehegatten sorgt. Gerade in Familienkonstellationen, in denen beide Ehepartner eigenes Einkommen erzielen und sich ggfs. die Erziehung von Kindern teilen, aber auch bei kinderlosen Ehepaaren oder falls ein Ehepartner Inhaber von Unternehmensanteilen ist, ist ein Ehevertrag sinnvoll bzw. „gerecht“ im besten Sinne. Genauso kann es in einer Ehe sinnvoll sein, z. B. aus steuerlichen Gründen Immobilienvermögen auf den Ehepartner zu übertragen – auch dann ist die Einschaltung eines Notars – wie auch beim Ehevertrag – gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht zuletzt ist es aber auch am
Ende einer Ehe
möglich, mit notarieller Unterstützung zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen, die letztlich allen Beteiligten und Betroffenen wie z. B. Kindern zugutekommen: eine
Scheidungsfolgenvereinbarung
trägt im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung beispielsweise dazu bei, das gerichtliche Scheidungsverfahren abzukürzen, die Scheidungskosten zu senken und damit dazu, alle Beteiligten in einer an sich belastenden Situation möglichst zu entlasten.
In all diesen und allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Sie gerne und bringen in unsere notarielle Arbeit unsere Erfahrung aus der familienrechtlichen Beratung als Fachanwälte für Familienrecht ein. Das ermöglicht uns, passende Lösungen für Sie zu entwickeln, die sich auch zu einem späteren Zeitpunkt als zuverlässig erweisen.
Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Familienrecht umfasst u.a. Folgendes:
Vorsorgende Eheverträge & Partnerschaftsvereinbarungen
Trennungsvereinbarungen
Scheidungsvereinbarungen bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erklärungen im Hinblick auf Versorgungsausgleich (Verzicht etc.)
Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern
Vorsorge
In jedem Lebensalter ist es sinnvoll, sich um individuelle Vorsorgeregelungen zu kümmern. Denn auch nach einem Unfall oder im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung (Schlaganfall etc.) sind diese Erklärungen wichtig – für den Betroffenen, aber auch für Angehörige.
Mit einer
Patientenverfügung
gibt man Ärzten etc. eine verbindliche Anweisung, welche Behandlungen man als Patient wünscht, wenn man sich im Ernstfall selbst dazu nicht mehr äußern kann. Das sorgt für Klarheit und nimmt Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation im Zweifel zudem eine erhebliche Last von den Schultern, „richtige Entscheidungen“ zu treffen.
Vorsorgevollmacht
und
Betreuungsverfügung
beziehen sich auf Vermögensfragen. Wichtig ist beides: Denn eine gesetzliche Betreuung oder Vollmacht des Ehegatten kennt das deutsche Recht nicht. Mithilfe einer
Vorsorgevollmacht
sollte man deshalb eine Person bevollmächtigen, die eigenen (rechtsgeschäftlichen) Interessen ganz oder teilweise wahrzunehmen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Mit einer
Betreuungsverfügung
nimmt man hingegen Einfluss darauf, wer vom Betreuungsgericht als Betreuer bestimmt wird, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Wir beraten Sie über Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Vorsorgeerklärungen – einzeln oder im „Paket“ – und unterstütze Sie, verbindliche Erklärungen nach Ihrem Willen zu gestalten.
Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Bereich Vorsorge umfasst u.a. Folgendes:
Beratung zum Inhalt von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung
Gestaltung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung für Privatpersonen
Beratung zu Unternehmervollmachten & Gestaltung der Vollmachten
Gesellschaften
Auch die Beratung und Unterstützung von Gesellschaften gehört zu den Kernaufgaben von Notaren – viele Vorgänge im Gesellschaftsrecht bedürfen notarieller Mitwirkung.
Im Gesellschaftsrecht stehen vor allem Gründungen von Gesellschaften – z. B. einer GmbH – und deren Umstrukturierungen im Vordergrund der notariellen Tätigkeit. Notarielle Tätigkeit begleitet aber grundsätzlich den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens: Zu Beginn beispielsweise im Zusammenhang mit der Wahl der passenden Rechtsform für ein Unternehmen, im Anschluss daran die Gestaltung der notwendigen Vertragswerke wie z. B. die Erstellung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen. Aber auch bei der Besetzung bestimmter Positionen in einer (neu gegründeten) Gesellschaft oder bei Umstrukturierungen ist häufig die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben und der damit verbundene externe Rechtsrat oft wichtig und sinnvoll. Nicht zuletzt ist die Abwicklung bestimmter Gesellschaften nicht ohne Notar durchführbar.
Aus diesem Grund bin ich gerne Ansprechpartner für Unternehmer und Unternehmen, die notarielle Unterstützung benötigen, unabhängig von der Größe des (geplanten) Unternehmens. Und natürlich stehe ich bei Bedarf auch kurzfristig zur Verfügung.
Unser Beratungs- und Leistungsangebot für Unternehmen / Gesellschaften umfasst u.a. Folgendes:
Beratung und Beurkundung von Unternehmensgründungen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaft und BGB-Gesellschaft)
Vertragsgestaltung und -änderungen
Errichtung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
Handelsregisteranmeldung: Entwurf und Anmeldung aller Art (Prokura, Geschäftsführer, Firma, Unternehmenssitz, Zweigniederlassungen, Änderungen Gesellschaftsvertrag bei Kapitalgesellschaften)
Beurkundung von Geschäftsanteilskaufverträgen
Kapitalerhöhungen
Liquidation von Gesellschaften aller Rechtsformen
Vereinsgründungen
Beglaubigungen etc.
Notare sind nicht zuletzt Ansprechpartner und Anlaufstellen, wenn es um die schlichte Beglaubigung von Unterschriften, Kopien, Abschriften etc. geht, aber auch beispielsweise um Vereinsregisteranmeldungen etc.
Vor allem in diesen „unkomplizierten“ Fällen, in denen die Mitwirkung eines Notars aber dennoch unverzichtbar ist, legen wir ganz besonderen Wert darauf, Ihnen auch sehr kurzfristig einen Termin anbieten zu können. Sprechen Sie uns gerne direkt darauf an.
Beglaubigungen von Unterschriften
Beglaubigung von Kopien / Abschriften von Dokumenten (z. B. Zeugnissen)
Einsichten in das Grundbuch und das Handelsregister
Vereinsregisteranmeldungen
