Das Familienrecht berührt die sensibelsten Lebensbereiche. Ob es um eine Scheidung, Unterhaltsfragen oder das Sorgerecht geht – wir begleiten Sie als Notar und Anwalt in jeder Phase. Unsere Doppelqualifikation ermöglicht es uns, Sie sowohl bei der notariellen Beurkundung von Vereinbarungen als auch vor Gericht zu vertreten. So erhalten Sie rechtliche Begleitung aus einer Hand, ohne den Ansprechpartner zu wechseln.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation. Jede Familie ist anders, und das Gesetz bietet verschiedene Gestaltungsspielräume, die wir gemeinsam mit Ihnen prüfen. Von der ersten Trennung bis zur finalen gerichtlichen Entscheidung stehen wir Ihnen mit fachlicher Kompetenz zur Seite. Unser Ziel ist es, dass Sie jede Entscheidung informiert treffen können.
Wann benötigen Sie einen Anwalt im Familienrecht?
Wenn eine Ehe scheitert oder Streit über Unterhalt und das Sorgerecht entsteht, brauchen Sie rechtliche Klarheit über Ihre Ansprüche und Pflichten nach dem BGB. Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten der Trennung, der Ehescheidung, dem nachehelichen Unterhalt sowie den Vermögensfragen und der Gestaltung von Eheverträgen. Eine anwaltliche Vertretung ist vor dem Familiengericht ohnehin vorgeschrieben, doch bereits weit vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Rechtsanwalt wertvoll. Er schätzt Ihre Ansprüche realistisch ein und verhindert Nachteile durch voreilige oder unüberlegte Vereinbarungen.
Notarielle Beurkundung für Eheverträge und Vereinbarungen
Ein Notar sichert Ihre rechtlichen Vereinbarungen verbindlich ab und schafft die nötige Beweiskraft für spätere Auseinandersetzungen. Wir beurkunden Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Regelungen zum Unterhalt, die Sie gemeinsam mit Ihrem Partner getroffen haben. Die notarielle Vertragsgestaltung stellt sicher, dass alle Formvorschriften des Gesetzes eingehalten werden und keine Partei übereilt handelt. Gerade bei erheblichen Vermögenswerten oder einer gemeinsamen Immobilie ist dieser formale Schutz unerlässlich. Wir prüfen die Vereinbarungen auf inhaltliche Ausgewogenheit und beleuchten die steuerlichen sowie vermögensrechtlichen Folgen. So wissen Sie genau, welche Wirkung der Vertrag entfaltet, bevor Sie ihn unterschreiben.
Scheidung und die Folgen für Unterhalt und Versorgung
Eine Ehescheidung bringt zahlreiche finanzielle und rechtliche Verpflichtungen mit sich, die über das reine Ende der Ehe hinausgehen. Wir klären Ihre Fragen zum nachehelichen Unterhalt, zum Versorgungsausgleich für die Rentenansprüche und zur Vermögensaufteilung nach den Vorgaben des BGB. Zunächst prüfen wir, ob die strengen Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind, insbesondere das Trennungsjahr. Danach berechnen wir die Unterhaltsansprüche, sodass weder Sie noch Ihre Kinder benachteiligt werden. Forderungen von Versicherungen oder Rententrägern begleiten wir genauso wie die Kommunikation mit dem zuständigen Gericht. Unser Ziel ist dabei immer ein faires Ergebnis, das Ihre wirtschaftliche Zukunft absichert.
Wie funktioniert die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Kindschaftsrecht regelt die elterliche Verantwortung, die Pflege und Erziehung sowie den regelmäßigen Kontakt zu den Kindern nach einer Trennung. Wir vertreten Ihre Interessen beim Sorgerecht, klären das Umgangsrecht und beraten Sie zur Vaterschaft, zur Adoption und zu Fragen der Vormundschaft. Das Wohl der Kinder steht dabei nach dem Gesetz an oberster Stelle. An einem Montagmorgen kann ein Anruf des Jugendamtes oder ein Streit über das Umgangsrecht die Situation plötzlich verschärfen. In solchen Momenten handeln wir schnell und setzen klare rechtliche Grenzen. Wenn möglich, verweisen wir auf eine Mediation, um streitige Punkte außergerichtlich zu klären und die Familie nicht zusätzlich zu belasten. Scheitert diese, setzen wir Ihren Anspruch notfalls konsequent vor dem Gericht durch.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Familienrecht?
Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Familienrecht sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Streitwert der jeweiligen Angelegenheit. Bei der Scheidung hängt der Streitwert vom Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem vorhandenen Vermögen ab. Für die außergerichtliche Vertretung, die Kommunikation mit Versicherungen und die gerichtliche Vertretung fallen unterschiedliche Gebühren an, die wir vor unserer Tätigkeit transparent mit Ihnen besprechen. Wer rechtliche Schutzversicherung hat, klären wir die Deckung sofort mit Ihrem Versicherer. So wissen Sie schon vor dem ersten Beratungsgespräch, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Schritte wir in welcher Reihenfolge für Sie übernehmen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie haben Fragen zu Ihrer Trennung, einer drohenden Scheidung oder dem Sorgerecht? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten klar und verständlich.

