Rechtsberatung

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir seit vielen Jahren Mandanten im Familienrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

Wir klären Rechtsfragen im Rahmen einer Erstberatung oder einer umfassenden Beratung, exakt zugeschnitten auf Ihr Anliegen und Ihren Beratungsbedarf. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und reagieren und agieren schnell und kurzfristig, wenn es notwendig ist. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte natürlich beratend zur Seite, sind aber auch Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, Verträge und Vereinbarungen zu erstellen, zu prüfen und mit der Gegenseite zu verhandeln. Und nicht zuletzt setzen wir Ihr Recht deutschlandweit vor Gericht durch: mit dem richtigen Maß an Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke, ganz wie es die Situation erfordert.

In allen Konstellationen ist uns dabei vor allem Transparenz wichtig. Das gilt hinsichtlich des Ablaufs der Beratung, hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens und natürlich hinsichtlich der Kosten für Ihre rechtliche Unterstützung.

Familienleben ist selten frei von Konflikten. In rechtlicher Hinsicht ist es möglich, „in guten Zeiten“ für mögliche Konflikte in einer Ehe oder Partnerschaft z. B. mit einem Ehevertrag vorzusorgen. Aber auch, wenn eine Ehe oder Partnerschaft in die Brüche gegangen ist, ist es nicht zu spät, ohne Rosenkrieg getrennter Wege zu gehen: hier können Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen eine Möglichkeit sein, eine belastende Situation für alle Beteiligten – Partner und Kinder – möglichst wenig belastend aufzulösen.

Deshalb kümmern wir uns „in guten wie in schlechten Zeiten“ um die Gestaltung einvernehmlicher Vereinbarungen wie Ehevertrag, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung. Endet eine Beziehung im Streit, stehen wir außerdem vor dem Familiengericht verlässlich an Ihrer Seite, um Ihre oder die Rechte und Ansprüche Ihrer Kinder effizient durchzusetzen.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Familienrecht umfasst

  • Beratung zu Ehevertrag und Güterstand (Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft)
  • Gestaltung / Vorbereitung von Eheverträgen, ggfs. in Funktion als Notar
  • Beratung zu (einvernehmliche) Scheidung
  • Vertretung vor dem Familiengericht im Scheidungs­verfahren deutschlandweit
  • Beratung & Gestaltung von Trennungs- bzw. Scheidungs­folgen­vereinbarung bei Ehe, Trennungs­vereinbarungen nichteheliche Lebensgemeinschaft (neL)
  • Beratung zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt
  • deutschlandweit Durchsetzung Unterhaltsansprüche vor dem Familiengericht
  • Beratung zu Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Beratung zu Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
  • gerichtliche Durchsetzung von Zugewinn- und Versorgungs­ausgleich­ansprüchen deutschlandweit
  • Klärung von Fragen zum Elternunterhalt & Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Das Verkehrsrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren zählen zum Verkehrsrecht, ebenso das Verkehrsstrafrecht, das schwerwiegendere Verkehrsverstöße ahndet. Aber auch, wenn es um die zivilrechtliche Abwicklung eines Unfalls im Hinblick auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geht, um einen Kfz-Ankauf oder -Verkauf oder rechtliche Probleme im Zusammenhang mit einer Fahrzeug-Reparatur – all diese Aspekte zählen zum Verkehrsrecht.

Dabei benötigen oft nicht nur Privatpersonen Unterstützung im Verkehrsrecht. Deshalb sind wir seit vielen Jahren – gerade in diesem Bereich – auch für Autohäuser oder Kfz-Werkstätten aus der Region professioneller Ansprechpartner, wenn es um Recht und Verkehr geht, und kennen – RA Krüger als ADAC-Anwalt – Ihre Anforderung an unsere Arbeit: Kompetenz, Verlässlichkeit und Schnelligkeit, wenn es darauf ankommt.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Verkehrsrecht umfasst

  • Beratung & Vertretung bei Kfz-Kauf /-Verkauf (Kaufvertrag, Mängelhaftung etc.)
  • Beratung nach Verkehrsunfall, z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • außergerichtliche Unfallregulierung, Unfallabwicklung, Schadensregulierung
  • gerichtliche Durchsetzung Schadensersatz & Schmerzensgeld deutschlandweit
  • (außer)gerichtliche Unterstützung bei Schadenskürzungen durch Versicherung
  • Klärung / Durchsetzung Ansprüche bei Reparatur Kfz-Werkstatt
  • Unterstützung bei Ordnungswidrigkeiten bzw. im Bußgeldverfahren
  • Beratung und Vertretung vor Gericht im Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung etc.)
  • Beratung & Vertretung in Führerscheinsachen (Führerscheinentzug, MPU etc.)

Das Immobilienrecht setzt sich aus zahlreichen Rechtsbereichen „rund um die Immobilie“ zusammen. So geht es im Immobilienrecht u.a. um rechtliche Aspekte des Kaufs und Verkaufs von Immobilien jeder Art – aber auch das Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Fragen des Maklerrechts zählen u.a. zum Immobilienrecht.

Auf eben diese Bereiche des Immobilienrechts sind wir fokussiert. Das ermöglicht uns, unsere privaten und unternehmerischen Mandanten mit vertieftem Wissen und umfangreicher praktischer Erfahrung zu beraten und zu vertreten. Nicht zuletzt stellen wir dabei im Rahmen unserer anwaltlichen Beratung auch unsere jahrelange Erfahrung aus notarieller Tätigkeit in den Dienst unserer Mandanten.

So können Sie sicher sein, bestmöglich beraten zu sein, wenn Sie uns Ihr Anliegen im Immobilienrecht anvertrauen – unabhängig davon, ob es um den Erwerb, Verkauf oder die An- und Vermietung von Immobilien geht.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Immobilienrecht umfasst

  • Erstellung / Prüfung / Verhandlung Immobilienkaufverträge
  • Prüfung & (gerichtliche) Durchsetzung Sachmängelansprüche Immobilien(ver)kauf
  • Analyse, Erstellung und Verhandlung von Maklerverträgen
  • Prüfung / Durchsetzung von Ansprüchen aus Maklervertrag
  • Analyse / Erstellung / Verhandlung Mietverträge Wohnraum / Gewerbemietverträge
  • Prüfung / Durchsetzung Ansprüche aus (gewerbl.) Mietverhältnis

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den persönlichen Vorstellungen, ist es möglich, seinen Nachlass individuell zu regeln. So kann man z. B. mit einem (Ehegatten-) Testament oder Erbvertrag etc. die gesetzliche Erbfolge abändern und seinen Nachlass exakt nach eigenem Wunsch gestalten.

Wir unterstützen Sie in jedem Lebensalter, Ihren Nachlass individuell und verlässlich zu regeln: Wir beraten umfassend über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge und entwickeln bzw. gestalten letztwillige Verfügung exakt nach Ihren Vorstellungen. Nicht zuletzt beraten wir Sie auch über Möglichkeiten, durch Schenkungen zu Lebzeiten ggfs. für Steuererleichterung für künftige Erben zu sorgen, und behalten dabei stets die Absicherung Ihrer eigenen finanziellen Lebensgrundlage im Blick (Wohnrecht etc.).

In all diesen Fällen greifen wir in diesem Zusammenhang auch auf unsere langjährige Erfahrung aus der Gestaltung und Beurkundung von letztwilligen Verfügungen als Notare zurück und stellen diese Erfahrung gerne in Ihren Dienst – auch wenn wir als Rechtsanwälte für Sie tätig werden.

Unser Beratungsangebot im Erbrecht umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Klärung der gesetzlichen Erbfolge
  • Aufklärung über Enterbung inkl. Pflichtteilsanspruch
  • Beratung zu Fragen der Erbschaftssteuer
  • Beratung über Schenkungen zu Lebzeiten inkl. Beratung zu Wohnrecht, „Rentenzahlungen“ & Gestaltung von Schenkungsvereinbarungen
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie z. B. Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag inkl. Vermächtnisanordnungen etc.
  • Gestaltung von Unternehmertestamenten / Unternehmensnachfolge
  • Tätigkeit als Testamentsvollstrecker

Erben und Erbengemeinschaften oder Personen, die enterbt wurden, sehen sich oftmals unvorhergesehen mit einer Vielzahl (erb-) rechtlicher Fragestellungen konfrontiert. Welche Rechte, welche Pflichten hat man als Erbe? Wie ist das rechtliche Verhältnis in der Erbengemeinschaft und wie kann man eine Erbengemeinschaft ggfs. friedlich und effizient auflösen bzw. auseinandersetzen? Kann man ein Testament anfechten? Und nicht zuletzt: Welche Ansprüche hat man, wenn man enterbt wurde, und wie setzt man ggfs. seinen Pflichtteilsanspruch effizient durch?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und unterstützen Sie nach einem Erbfall rechtlich kompetent und mit gutem menschlichem Gespür für die Situation. Dabei greifen wir immer auch auf unsere langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit als Notare zurück und stellen diese Erfahrung gerne in Ihren Dienst.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Bereich Erben umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Analyse letztwilliger Verfügungen
  • Unterstützung im Erbscheinsverfahren
  • Beratung über Ausschlagung einer Erbschaft
  • Anfechtung Testament etc.
  • Beratung / Betreuung / Verwaltung Erbengemeinschaft
  • Beantwortung Fragen Erbschaftssteuer
  • Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
  • Prüfung & Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung & Durchsetzung Vermächtnisansprüchen

In jedem Lebensalter ist es sinnvoll, sich um individuelle Vorsorgeregelungen zu kümmern. Denn auch nach einem Unfall oder im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung (Schlaganfall etc.) sind diese Erklärungen wichtig – für den Betroffenen, aber auch für Angehörige.

Mehr über unser Beratungs- und Leistungsangebot im Hinblick auf Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erfahren Sie HIER.

Anwaltliche Unterstützung im Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer nicht nur hilfreich, wenn es bereits zu einem Konflikt mit dem Arbeitgeber gekommen ist: sie kann beispielsweise auch von Vorteil sein, wenn im laufenden Arbeitsverhältnis Fragen zum Anspruch auf „Teilzeit“ oder Elternzeit entstehen, man als Arbeitnehmer kündigen will oder ein neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet werden soll.

Vor allem aber, wenn es zu einem rechtlichen Konflikt im Arbeitsverhältnis kommt, wird anwaltliche Unterstützung unentbehrlich, um Rechte und Ansprüche effizient verteidigen bzw. durchsetzen zu können. Das gilt im Falle eine Abmahnung, einer (fristlosen) Arbeitgeber-Kündigung, aber auch im Zusammenhang mit Arbeitszeugnis, ausstehenden Lohnzahlungen etc.

Deshalb sind wir gerne Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Beratung im Arbeitsrecht benötigen oder Unterstützung in einer Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Beratungs- und Leistungsangebot im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer umfasst u.a.:

  • Prüfung / Verhandlung Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag etc.
  • Beantwortung Fragen Anspruch auf Teilzeit / Elternteilzeit / Pflegeteilzeit
  • Beantwortung Fragen zu Eigenkündigung, ALG-Sperre etc.
  • Klärung Fragen Elternzeit / Elterngeld etc.
  • Beratung zu Befristung Arbeitsverhältnis
  • Prüfung / Verhandlung Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung
  • Beratung bei Abmahnung
  • Prüfung fristlose Kündigung / ordentliche Kündigung
  • Prüfung Änderungskündigung
  • Kündigungsschutzklage vor Arbeitsgericht deutschlandweit
  • Analyse Arbeitszeugnis
  • (gerichtliche) Durchsetzung Zeugnisanspruch / Zeugnis­korrektur­anspruch
  • (gerichtliche) Durchsetzung ausstehende Lohn-/ Gehaltsansprüche

Unternehmen kommen regelmäßig mit Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht in Berührung: angefangen bei rechtlich korrekten Stellenanzeigen, über den Abschluss möglichst passender Arbeitsverträge und Rechtsfragen im laufenden Arbeitsverhältnis (Teilzeit, Elternzeit, Mutterschutz etc.) bis hin zu Fragen rund um Abmahnung, Kündigung und Arbeitszeugnis.

Bei all diesen Themen gilt es, gut informiert zu sein und viel zu beachten, um als Arbeitgeber nicht Ansprüchen und Klagen ausgesetzt zu sein, die vermeidbar sind.

Aus diesem Grund unterstützen wir Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht: beratend in allen Rechtsfragen, die sich im Arbeitsrecht ergeben können, gestaltend wenn es darum geht, Verträge zu erstellen oder zu verhandeln, und natürlich als Vertreter Ihrer Interessen vor dem Arbeitsgericht, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Unsere Beratungs- und Leistungsangebot im Arbeitsrecht für Arbeitgeber umfasst u.a.:

  • Beratung im Bewerbungsverfahren (AGG etc.)
  • Erstellen (Muster-) Arbeitsverträge / Geschäftsführervertrag
  • Gestaltung Verträge über freie Mitarbeit
  • Beantwortung Fragen Anspruch auf Elternteilzeit / Pflegeteilzeit
  • Beratung zu Anspruch auf Elternzeit, Elternzeit­vertretung, Befristung etc.
  • Erstellen / Verhandlung Aufhebungsvertrag
  • Beratung bei zu Abmahnung, Kündigungsmöglichkeiten
  • Prüfung fristlose Kündigung / ordentliche Kündigung / Änderungskündigung
  • gerichtliche Vertretung Kündigungsschutzklage deutschlandweit
  • Vorbereitung / Prüfung Arbeitszeugnisse
  • Abwehr Arbeitnehmerklagen Zeugniskorrektur, Lohn-/ Gehaltsklagen etc.