Kosten

Die Höhe der Kosten für eine notarielle Tätigkeit oder anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach Art, Umfang und dem Gegenstandswert der jeweiligen Tätigkeit. Deshalb ist es nicht möglich, eine generelle Aussage zu den Kosten notarieller Unterstützung oder einer anwaltlichen Beratung und Vertretung zu machen.

Gesetzliche Gebühren für Notare

Eine Gebührenvereinbarung zwischen Mandant und Notar über notarielle Gebühren ist gesetzlich verboten. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung der notariellen Gebühren nach strengen gesetzlichen Vorgaben, von denen der Notar nicht abweichen darf. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei immer nach dem sogenannten Geschäftswert, den der Notar nach gesetzlichen Vorschriften ermitteln muss. Die Rechnungsstellung der Notare wird in regelmäßigen Abständen von der gerichtlichen Dienstaufsicht überprüft. Sie können demzufolge sicher sein, dass Sie in keinem Fall höhere Gebühren zahlen werden als bei irgendeinem anderen Notar. Ebenso können Sie sicher sein, dass Aussagen, wonach bei anderen Notaren eine günstigere Beurkundung möglich wäre, unseriös und mit Sicherheit falsch sind. Derartige Aussagen dienen nur Ihrer Täuschung.

Natürlich achten wir aber bei der Gestaltung notarieller Urkunden immer darauf, dass für unsere Mandanten der kostengünstigste Weg im Rahmen der Gestaltung von Urkunden gewählt wird.

Gesetzliche Gebühren für Rechtsanwälte

Grundlage für die Berechnung der Gebühren für Rechtsanwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir informieren Sie im Rahmen des Erstgespräches kostenlos und unverbindlich über die Höhe der entstehenden Gebühren für unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt, bevor wir für Sie aktiv werden. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie uns weiter beauftragen.

Die Berechnung der Kosten für unsere Tätigkeit erfolgt nach dem Gebührenwert Ihres individuellen Falles. Anhand des Gebührenwertes ist die Höhe der zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren aus dem RVG bzw. seiner verbindlichen Gebührentabelle verlässlich ablesbar.

Anwaltliche Erstberatung

Ziel einer anwaltlichen Erstberatung ist es, den Sachverhalt Ihres Falles zu klären und Ihnen eine erste Einschätzung über die Rechtslage zu geben. Sie beinhaltet die Kontaktaufnahme mit uns, ein persönliches Gespräch mit einem unserer Rechtsanwälte und natürlich eine Auskunft zu Ihrer Fragestellung und über ein mögliches weiteres Vorgehen. Für Privatpersonen beträgt die gesetzliche Gebühr für eine Erstberatung maximal 226,10 Euro inkl. MwSt.

Eine Sichtung sehr umfangreicher Unterlagen ist von der Erstberatung nicht umfasst. In einem solchen Fall bietet sich die Vereinbarung eines individuellen Honorars an. Ob wir Ihnen eine Erstberatung zu gesetzlichen Gebühren in Ihrem Fall anbieten können, klären wir mit Ihnen telefonisch in einem kurzen, vorbereitenden Gespräch.

Honorarvereinbarung bei Rechtsanwälten

Neben der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren ist es auch möglich, stattdessen eine Honorarvereinbarung zu treffen. Vor allem bei schwierigeren und umfangreichen Fällen, bei denen ggfs. umfangreiche Unterlagen zu beschaffen und zu sichten sind, bietet sich diese Art der Abrechnung an. Wurde eine Honorarvereinbarung getroffen, berechnen wir den Aufwand für unsere Tätigkeit auf Stundenbasis, nach exakt erfasstem Zeitaufwand zum im Vorfeld vereinbarten Stundensatz.