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Wer sein Vermögen nach eigenen Vorstellungen vererben möchte, braucht ein rechtssicheres Testament. Wir unterstützen Sie bei der Testamentsgestaltung, der Prüfung bestehender Verfügungen und der Umsetzung Ihres letzten Willens. Als Kanzlei verbinden wir anwaltliche Beratung mit notarieller Expertise. So sichern wir Ihre Erbfolge zuverlässig ab.

Ein fehlerhaftes Testament führt oft zu Streit innerhalb der Erbengemeinschaft. Wir verhindern das. Durch klare Formulierungen und die Einbindung notarieller Vorschriften nach BGB schaffen wir Rechtssicherheit. Sie entscheiden, wer Ihr Erbe wird.

Wie läuft die Testamentsgestaltung mit dem Notar ab?

Die Testamentsgestaltung umfasst die Analyse Ihres Vermögens, die Beratung über die gesetzliche Erbfolge und die Formulierung Ihres letzten Willens, damit der Erblasser seine Wünsche rechtssicher dokumentiert. Ein notariell beurkundetes Testament bietet gegenüber dem privaten Testament den Vorteil, dass es bei Gericht nicht so leicht angefochten werden kann. Wir prüfen Ihre familiäre Situation und erläutern Ihnen die Folgen für jeden Erbe. Geht es um die Enterbung naher Angehöriger, erklären wir die Ansprüche auf den Pflichtteil. So wissen Sie genau, welche Wirkung Ihre Anordnungen entfalten. Wir setzen Ihre Vorgaben präzise um.

Wann ist ein Erbvertrag die bessere Wahl?

Ein Erbvertrag bindet die Parteien wechselseitig und eignet sich für gemeinschaftliche Verfügungen von Ehepartnern, wenn Vermögen vererben mit vertraglicher Absicherung gekoppelt werden soll. Anders als beim Testament können einseitige Änderungen später nicht mehr frei widerrufen werden. Wir beraten Sie, wann diese Bindung für Ihre Familienverhältnisse sinnvoll ist. Oft schützen Erbverträge die Kinder aus früheren Beziehungen. Wir formulieren die Klauseln für Ihren Nachlass. So verhindern Sie unerwartete Ansprüche.


Wann ist ein Erbvertrag die bessere Wahl? – Kanzlei Krueger

Wie funktioniert die Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung sichert die Umsetzung des letzten Willens, schützt den Nachlass vor unkontrolliertem Zugriff und entlastet die Erben bei der Verwaltung des Vermögens. Der Erblasser bestimmt eine Person seines Vertrauens zum Testamentsvollstrecker. Wir übernehmen dieses Amt auf Wunsch selbst. Nach dem Eintritt der Erbfolge sichern wir die Vermögenswerte und tilgen Nachlassverbindlichkeiten. Erst dann erfolgt die Erbauseinandersetzung. Eine Erbschaft bleibt so vor Streit geschützt. Sie verläuft geordnet.

Wie funktioniert die Testamentsvollstreckung? – Kanzlei Krueger

Welche Pflichtteilsansprüche drohen bei der Enterbung?

Wer nahe Angehörige von der Erbfolge ausschließt, muss mit Pflichtteilsansprüchen rechnen, die gesetzlich verankert sind und dem berechtigten Personenkreis eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichern. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir berechnen den genauen Wert der Erbschaft und zeigen Ihnen Strategien auf, diese Ansprüche zu begrenzen. Schenkungen zu Lebzeiten können später den Pflichtteil mindern. Wir prüfen Ihre Gestaltungsspielräume. So bewahren Sie das Vermögen vor unvorhergesehenen Belastungen.

Wie wird der Erbschein beantragt und wann ist er nötig?

Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Versicherungen, wenn ein Erbe über Vermögenswerte des Erblassers verfügen muss. Ohne diesen Ausweis lässt sich ein Bankkonto oft nicht auflösen. Ist ein Testament notariell beurkundet, reicht oft eine Bescheinigung des Notars aus. Das spart Zeit und Gebühren. Andernfalls beantragen wir den Erbschein beim Nachlassgericht für Sie. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Welche Rolle spielt die Erbschaftsteuer bei der Planung?

Die Erbschaftsteuer greift bei jedem Erwerb von Todes wegen, wobei Freibeträge und Besteuerungsklassen den finanziellen Aufwand für den Erbe maßgeblich bestimmen. Wer früh plant, nutzt die Freibeträge optimal aus. Wir strukturieren Ihr Vermögen so, dass steuerliche Belastungen gering bleiben. Verschenkungen zu Lebzeiten senken oft die spätere Steuerlast. Wir stimmen die Gestaltung auf Ihre Situation ab. So bleibt mehr Kapital in der Familie erhalten.

Was geschieht, wenn keine Verfügung existiert?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach BGB, die das Vermögen des Erblassers in festen Quoten auf Verwandte und Ehepartner verteilt. Diese Verteilung führt oft zu einer Erbengemeinschaft. Mehrere Erben müssen dann gemeinsam über den Nachlass entscheiden. Das verursacht Konflikte, etwa beim Verkauf einer Immobilie. Wir beraten Sie, wie Sie gesetzliche Regelungen durch klare Verfügungen umgehen. Schon ein einfaches Testament schafft hier Abhilfe. Das Berliner Testament ist dabei eine bewährte Lösung.

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Was geschieht, wenn keine Verfügung existiert? – Kanzlei Krueger

Eine frühzeitige und durchdachte Planung sichert Ihren Nachlass und schützt Ihre Familie vor Streit. Wir beraten Sie umfassend zur Testamentsgestaltung und übernehmen auf Wunsch die Testamentsvollstreckung. Sprechen Sie uns an, um Ihre Fragen zu klären.

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